194.500,00 €
18.521
m2
82404 Sindelsdorf
Immobilientyp: Grundstück
BITTE BEACHTEN SIE, DASS SIE BEI IHRER ANFRAGE EINE TELEFONNUMMER ANGEBEN. Ackerland
194.500,00 €
82404 Sindelsdorf
Immobilientyp: Grundstück
Ackerland
Das Flurstück besteht aus einem tonhaltigen Moorboden von minderer Qualität, der entwässert und als Weideland genutzt wird.
Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen telefonisch, von Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr,
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Samstags/Sonntags 10:00 – 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0221-97459790.
Dieses Objekt wird beim zuständigen Amtsgericht versteigert.
Verkehrswert: 194.500,00 EUR.
Sichern Sie sich unter Umständen 30 % Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 136.150,00 EUR. Ebenso entfallen Notarkosten und Maklercourtage.
Dies ist eine von vielen interessanten Immobilien, die wir in unserem kostengünstigen Immobilienversteigerungsservice veröffentlichen. Sichern Sie sich jetzt diese Informationen, um Ihre Wunschimmobilie preisgünstig zu erwerben.
Serviceinformationen:
Telefonnummer 0221-97459790.
194.500,00 €
82404 Sindelsdorf
Immobilientyp: Grundstück
land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück: Grünland südlich von Unterriedern
194.500,00 €
82404 Sindelsdorf
Immobilientyp: Grundstück
Ackerland
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Quelle:
www.immowelt.de
1.198.000,00 €
3.079
m2
82439 Großweil
Immobilientyp: Grundstück
Kurzbeschreibung
Großweil
Objekt
Verkauf erfolgt nach Angebot! Das angebotene Grundstück mit einem Altbestand erstreckt sich über eine großzügige Fläche von etwa 3.079 m² und befindet sich in einer attraktiven und gut erschlossenen Lage, die
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von einer harmonischen Umgebung geprägt ist. Die Bebauung richtet sich nach § 34 des Baugesetzbuches. Dies ermöglicht eine Bebauung unter Orientierung an der Eigenart der näheren Umgebung, was Raum für passende Bauprojekte schafft. Als Orientierung kann man sich an dem Bebauungsplan von Großweil " Am Lindenbrunnenweg und südlich der Berkwerkstraße" orientieren. Gemäß dem Bebauungsplan können auf dem Grundstück Gebäude mit zwei Vollgeschossen errichtet werden. Die Mindestgröße der Baugrundstücke beträgt für Einzelhäuser 550 m² und für Doppelhaushälften 250 m². Dabei ist zu beachten, dass die Grundflächenzahl gemäß § 19 der BauNVO maximal 0,20 und die Geschossflächenzahl maximal 0,40 betragen darf. Dadurch besteht die Option für potenzielle Käufer,