EnEV 2014: Abkürzungen der Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen Am 1. Mai trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Für die Vermarktung von Immobilien mittels Anzeigen werden sich damit erhebliche Änderungen ergeben. Die EnEV 2014 verpflichtet zur Angabe bestimmter Energiemerkmale in kommerziellen Medien. Das Inserat muss dann bestimmte Pflichtangaben enthalten, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt der Insertion liegt ein gültiger Energieausweis vor. Mögliche Abkürzungen: Die Art des Energieausweises Verbrauchsausweis Bedarfsausweis V B Der Energiebedarfs- oder Energieverbrauchswert in kWh/(m²a) zum Beispiel 257,65 kWh Energieträger der Heizung/HZG Koks, Braunkohle, Steinkohle Ko Heizöl Öl Erdgas, Flüssiggas Gas Fernwärme aus Heizwerk oder KWK FW Brennholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel Hz Elektrische Energie (auch Wärmepumpe), Strommix E Weitere Abkürzungen Baujahr Energieeffizienzklasse Bj. A+ bis H Verbrauchswerte Verbrauchsausweis, 122 kWh/(m²a), Fernwärme aus Heizwerk, Baujahr 1962, Energieeffizienzklasse D Mögliche Abkürzungen in Anzeigen: V, 122 kWh, FW, Bj 1962, D Alle Angaben ohne Anspruch auf juristische Gewähr und Vollständigkeit powered by www.klima-ma.de Tel. 0621 /86 24 84-10