Amtsgericht Tauberbischofsheim Zwangsversteigerungsabteilung Schmiederstr. 22 · Tel.-Nr. 0 93 41 / 94 98-21 Fax-Nr. 0 93 41 / 94 98-34 E-Mail-Adresse: poststelle@agtauberbischofsheim.justiz.bwl.de webAdresse: www.amtsgericht-tauberbischofsheim.de Terminsbestimmung AZ: 2 K 3/24 Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Freitag, 04.04.2025 09:30 Uhr 0.05, großer Sitzungssaal Amtsgericht Tauberbischofsheim, Schmiederstraße 22, 97941 Tauberbischofsheim öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Königshofen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt Königshofen 11383 Gebäude- und Freifläche Alban-StolzStraße 32 614 3986 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): () Angaben in Klammer ohne Gewähr: (Zweifamilienhaus und 2 Garagen; Wfl. EG ca. 77 qm; Wfl. OG ca. 82 qm; die Photovoltaikanlage wird nicht mitversteigert); Verkehrswert: 187.000,00 Der Versteigerungsvermerk ist am 08.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.t. Hinweis: Gemäß §§ 67 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden: Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben Empfänger: Bank: IBAN: BIC: Verwendungszweck: Landesoberkasse Baden-Württemberg Baden-Württembergische Bank DE51 6005 0101 0008 1398 63 SOLADEST600 2541547000013, Az. 2 K 3/24 AG Tauberbischofsheim Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Ein Ausweis ist mitzubringen. Das Gericht vermittelt bzw. führt keine Besichtigungstermine durch. Besichtigungen des Objekts können nur nach Absprache mit dem Eigentümer auf freiwilliger Basis stattfinden. Weitere Informationen erhalten sie unter: www.zvg.com Hauck Rechtspflegerin